Rechtliches

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Oskar Broziat Maschinen AG

  1. Die folgenden Vertragsbedingungen sind für alle Angebote und Aufträge hinsichtlich Maschinenverkauf und Serviceleistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern maßgebend, sofern nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart sind oder sich aus unseren Montagebedingungen für den Fall von Serviceleistungen etwas Anderes ergibt.
  2. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen jeweils einzeln ausgeführten Bestätigung durch die beteiligten Parteien.
  3. Sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, erfolgen Verkauf und Lieferung von Gebrauchtmaschinen und gebrauchten Ersatzteilen unter Ausschluss jeglicher Mängelrechte. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit der Maschine bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
  4. Unsere Angebote sind freibleibend, wir behalten uns den Zwischenverkauf vor, soweit es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist; bis dahin ist das Angebot unverbindlich.
  5. Sämtliche technischen Angaben bezüglich Maße, Gewichte, Baujahre, und Leistungsdaten in Angeboten sind nur annähernd maßgebend, wir behalten uns den Irrtum vor.
  6. Enthalten unsere Angebote Fotos so sind dies in der Regel Fotos des angebotenen Objektes. In seltenen Ausnahmefällen kann es sein, dass aus organisatorischen Gründen ein Musterbeispiel, d.h. ein Foto einer Maschine / eines Objektes gleicher Art und Güte gezeigt wird. Als zugesicherte Eigenschaft gelten insofern keine Fotos, sondern ausschließlich die genannten technischen Daten. Wir behalten uns einen etwaigen Irrtum in jedem Einzelfall vor.
  7. Sollten technische oder sonstige Angaben nicht im metrischen System gemacht worden sein, so geschieht dies aus den im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Bedingungen. Wir bemühen uns in jedem Einzelfall, Daten ins metrische System zu konvertieren. Wir behalten uns etwaigen Irrtum und Auslassungen für jeden Einzelfall vor.
  8. Wird bei Vermittlungsgeschäften der Standort und Eigentümer des Geschäftsobjektes bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift nicht an dritte Personen weiterzugeben und weder selbst noch über Dritte das nachgewiesene Objekt anders als über uns als Anbieter zu kaufen; ebenso verpflichtet er sich, Besichtigungstermine mit uns abzustimmen und jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Bei Verstoß dagegen hat der Angebotsempfänger unter Verzicht der Widerrede unseren entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen Einkaufspreis und Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten.
  9. Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
  10. Die Haftung bei Unmöglichkeit der Lieferung ist begrenzt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wir sind von der Haftung insgesamt befreit, wenn wir auch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht zu vertreten haben.
  11. Für die Lieferung gilt: Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der Maschine. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Käufer oder Dritte zwecks Transports geht die Gefahr an den Käufer über. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Käufers und auf seine Kosten. Bei Verzögerung des Versands infolge von Umständen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  12. Unter Umständen erfolgt die Versendung aus technischen oder organisatorischen Gründen in mehreren Teilen und an unterschiedlichen Tagen. Einredemöglichkeiten des Käufers hinsichtlich des Gesamterfüllungsanspruchs bleiben davon unberührt. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Verkaufsgegenstand vollständig den Lagerort verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist.
  13. Die Preise gelten ab Standort des Objekts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sämtliche Angebote verstehen sich bei Inlandsgeschäften netto zzgl. Umsatzsteuer, bei Auslandsgeschäften rein netto. Wir behalten uns für jedweden Schriftverkehr einen etwaigen Irrtum vor. Die Zahlung des Kaufpreises ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sofort bei Versandbereitschaft in bar netto Kasse zu leisten.
  14. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontssatz berechnet.
  15. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und -fristen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluß bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Kunden nach bankgemäßen Gesichtspunkten mindern, können sämtliche Forderungen, auch Wechsel, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Laufzeit unter Verzicht der Widerrede sofort fällig gestellt werden. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
  16. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  17. Die gesetzlich vorgegebene Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden bleibt ebenso unberührt, wie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen. Die Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, setzt entweder einen arglistig verschwiegenen Mangel bzw. das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit oder mindestens grobe Fahrlässigkeit voraus, sofern nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist. Ist eine solche von uns fahrlässig verletzt worden, ist der Schadensersatz beschränkt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  18. Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer jetzt oder zukünftig zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherungsgüter die Forderungen an den Käufer um mehr als 10%, so sind wir insoweit verpflichtet, Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben, sofern der Käufer dies verlangt.
  19. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder verhält er sich sonst vertragswidrig, so dürfen wir die Ware zurückverlangen, nachdem zuvor eine angemessene Frist gesetzt wurde. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsgegenstände ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag.
  20. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozeß ist, sofern beide Teile Kaufleute, jur. Personen des öff. Rechts oder Sondervermögen sind, für sämtliche Ansprüche aus der hier geschlossenen Geschäftsverbindung der Parteien, Frauenfeld.
  21. Neumaschinen werden zu den Bedingungen des VDW-502 verkauft.
  22. Für Reparatur- und Serviceleistungen gelten ergänzend unsere entsprechenden Geschäftsbedingungen und Verrechnungssätze.
  23. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGBs als lückenhaft erweisen.
  24. Abmahnungen gleich welcher Art und welchen Inhalts werden ohne vorherige Kontaktaufnahme und die Möglichkeit, nachzubessern, negativ beantwortet und nicht bezahlt. Wir behalten uns Schadensersatzforderungen für jeden Einzelfall wegen der Vorenthaltung des Rechtes zur Nachbesserung vor.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Oskar Broziat GmbH Maschinen + Service in Lübeck

  1. Die folgenden Vertragsbedingungen sind für alle Angebote und Aufträge hinsichtlich Maschinenverkauf und Serviceleistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern maßgebend, sofern nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart sind.
  2. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Verkäuferin.
  3. Der Verkauf der Gebrauchtmaschinen und gebrauchter Ersatzteile erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Unsere Angebote sind freibleibend, wir behalten uns den Zwischenverkauf vor, soweit es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist; bis dahin ist das Angebot unverbindlich.
  5. Sämtliche technischen Angaben bezüglich Maße, Gewichte, Baujahre, und Leistungsdaten in Angeboten sind nur annähernd maßgebend, wir behalten uns den Irrtum vor.
  6. Wird bei Vermittlungsgeschäften der Standort und Eigentümer des Geschäftsobjektes bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift nicht an dritte Personen weiterzugeben und weder selbst noch über Dritte das nachgewiesene Objekt anders als über uns als Anbieter zu kaufen; ebenso verpflichtet er sich, Besichtigungstermine mit uns abzustimmen und jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen.Bei Verstoß dagegen hat der Angebotsempfänger unseren entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen Einkaufspreis und Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten.
  7. Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
  8. Die Haftung bei Unmöglichkeit der Lieferung ist begrenzt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wir sind von der Haftung insgesamt befreit, wenn wir auch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht zu vertreten haben.
  9. Für die Lieferung gilt § 447 BGB, Erfüllungsort dafür ist der jeweilige Standort der Maschine. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Käufer oder Dritte zwecks Transports geht die Gefahr an den Käufer über. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Käufers und auf seine Kosten. Bei Verzögerung des Versands infolge von Umständen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  10. Unter Umständen erfolgt die Versendung aus technischen Gründen in mehreren Teilen und an unterschiedlichen Tagen. Einredemöglichkeiten des Käufers hinsichtlich des Gesamterfüllungsanspruchs bleiben davon unberührt. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Verkaufsgegenstand vollständig den Lagerort verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist.
  11. Die Preise gelten ab Standort des Objekts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Die Zahlung des Kaufpreises ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sofort bei Versandbereitschaft in bar netto Kasse zu leisten.
  12. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet.
  13. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und -fristen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluß bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Kunden nach bankgemäßen Gesichtspunkten mindern, werden sämtliche Forderungen, auch Wechsel, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Laufzeit sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
  14. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  15. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit der Maschine bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Rechte wegen Fehlens einer vereinbarten Beschaffenheit der Maschine müssen binnen 14 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden.
  16. Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer jetzt oder zukünftig zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherungsgüter die Forderungen an den Käufer um mehr als 10%, so sind wir insoweit verpflichtet, Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben, sofern der Käufer dies verlangt.
  17. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder verhält er sich sonst vertragswidrig, so dürfen wir die Ware zurückverlangen, nachdem zuvor eine angemessene Frist gesetzt wurde. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsgegenstände ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag.
  18. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess ist, sofern beide Teile Kaufleute, jur. Personen des öff. Rechts oder Sondervermögen sind, für sämtliche Ansprüche aus der hier geschlossenen Geschäftsverbindung der Parteien, Lübeck.
  19. Neumaschinen werden zu den Bedingungen des VDW-502 verkauft.
  20. Für Reparatur- und Serviceleistungen gelten ergänzend unsere entsprechenden Bedingungen und Verrechnungssätze.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Broziat Maschinen GmbH (Möglingen)

  1. Die folgenden Vertragsbedingungen sind für alle Angebote und Aufträge hinsichtlich Maschinenverkauf und Serviceleistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern maßgebend, sofern nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart sind oder sich aus unseren Montagebedingungen für den Fall von Serviceleistungen etwas Anderes ergibt.
  2. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen jeweils einzeln ausgeführten Bestätigung durch die beteiligten Parteien.
  3. Sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, erfolgen Verkauf und Lieferung von Gebrauchtmaschinen und gebrauchten Ersatzteilen unter Ausschluss jeglicher Mängelrechte. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit der Maschine bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
  4. Unsere Angebote sind freibleibend, wir behalten uns den Zwischenverkauf vor, soweit es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist; bis dahin ist das Angebot unverbindlich.
  5. Sämtliche technischen Angaben bezüglich Maße, Gewichte, Baujahre, und Leistungsdaten in Angeboten sind nur annähernd maßgebend, wir behalten uns den Irrtum vor.
  6. Enthalten unsere Angebote Fotos so sind dies in der Regel Fotos des angebotenen Objektes. In seltenen Ausnahmefällen kann es sein, dass aus organisatorischen Gründen ein Musterbeispiel, d.h. ein Foto einer Maschine / eines Objektes gleicher Art und Güte gezeigt wird. Als zugesicherte Eigenschaft gelten insofern keine Fotos, sondern ausschließlich die genannten technischen Daten. Wir behalten uns einen etwaigen Irrtum in jedem Einzelfall vor.
  7. Sollten technische oder sonstige Angaben nicht im metrischen System gemacht worden sein, so geschieht dies aus den im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Bedingungen. Wir bemühen uns in jedem Einzelfall, Daten ins metrische System zu konvertieren. Wir behalten uns etwaigen Irrtum und Auslassungen für jeden Einzelfall vor.
  8. Wird bei Vermittlungsgeschäften der Standort und Eigentümer des Geschäftsobjektes bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift nicht an dritte Personen weiterzugeben und weder selbst noch über Dritte das nachgewiesene Objekt anders als über uns als Anbieter zu kaufen; ebenso verpflichtet er sich, Besichtigungstermine mit uns abzustimmen und jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Bei Verstoß dagegen hat der Angebotsempfänger unter Verzicht der Widerrede unseren entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen Einkaufspreis und Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten.
  9. Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
  10. Die Haftung bei Unmöglichkeit der Lieferung ist begrenzt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wir sind von der Haftung insgesamt befreit, wenn wir auch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht zu vertreten haben.
  11. Für die Lieferung gilt § 447 BGB, Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der Maschine. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Käufer oder Dritte zwecks Transports geht die Gefahr an den Käufer über. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Käufers und auf seine Kosten. Bei Verzögerung des Versands infolge von Umständen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  12. Unter Umständen erfolgt die Versendung aus technischen oder organisatorischen Gründen in mehreren Teilen und an unterschiedlichen Tagen. Einredemöglichkeiten des Käufers hinsichtlich des Gesamterfüllungsanspruchs bleiben davon unberührt. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Verkaufsgegenstand vollständig den Lagerort verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist.
  13. Die Preise gelten ab Standort des Objekts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sämtliche Angebote verstehen sich bei Inlandsgeschäften netto zzgl. Umsatzsteuer, bei Auslandsgeschäften rein netto. Wir behalten uns für jedweden Schriftverkehr einen etwaigen Irrtum vor. Die Zahlung des Kaufpreises ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sofort bei Versandbereitschaft in bar netto Kasse zu leisten.
  14. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontssatz berechnet.
  15. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und -fristen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluß bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Kunden nach bankgemäßen Gesichtspunkten mindern, können sämtliche Forderungen, auch Wechsel, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Laufzeit unter Verzicht der Widerrede sofort fällig gestellt werden. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
  16. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  17. Die gesetzlich vorgegebene Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden bleibt ebenso unberührt, wie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen. Die Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, setzt entweder einen arglistig verschwiegenen Mangel bzw. das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit oder mindestens grobe Fahrlässigkeit voraus, sofern nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist. Ist eine solche von uns fahrlässig verletzt worden, ist der Schadensersatz beschränkt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  18. Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer jetzt oder zukünftig zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherungsgüter die Forderungen an den Käufer um mehr als 10%, so sind wir insoweit verpflichtet, Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben, sofern der Käufer dies verlangt.
  19. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder verhält er sich sonst vertragswidrig, so dürfen wir die Ware zurückverlangen, nachdem zuvor eine angemessene Frist gesetzt wurde. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsgegenstände ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag.
  20. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozeß ist, sofern beide Teile Kaufleute, jur. Personen des öff. Rechts oder Sondervermögen sind, für sämtliche Ansprüche aus der hier geschlossenen Geschäftsverbindung der Parteien, Konstanz.
  21. Neumaschinen werden zu den Bedingungen des VDW-502 verkauft.
  22. Für Reparatur- und Serviceleistungen gelten ergänzend unsere entsprechenden Geschäftsbedingungen und Verrechnungssätze.
  23. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGBs als lückenhaft erweisen.
  24. Abmahnungen gleich welcher Art und welchen Inhalts werden ohne vorherige Kontaktaufnahme und die Möglichkeit, nachzubessern, negativ beantwortet und nicht bezahlt. Wir behalten uns Schadensersatzforderungen für jeden Einzelfall wegen der Vorenthaltung des Rechtes zur Nachbesserung vor.